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Pflegekostenrechner: Pflegegrad bestimmen, Pflegekosten 2019 kalkulieren

Rechner neues Pflegegesetz 2018/Pflegereform 2017

Im Kontext der seit Jahresbeginn aktuellen Pflegereform 2017 entfallen die bis zum Jahresende 2016 gültigen bekannten Pflegestufen. Auch das bisherige Verfahren zur Begutachtung wird entsprechend abgelöst. Das neue Pflegegesetz definiert stattdessen Pflegegrade, die auf dem konkreten Bedarf an individueller Pflege basieren und neu berechnet werden.

Die Pflegereform ist besonders für jene Menschen zusätzlich hilfreich, die von Demenz oder der Alzheimer-Erkrankung betroffen sind. Da die bisherigen gesetzlichen Regelungen ausschließlich auf körperlichen Einschränkungen basierten, wurde der Personenkreis mit demenziellen und psychischen Erkrankungen nicht berücksichtigt. Das Gesetz fokussiert die Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag und den daraus resultierenden Bedarf an Hilfe durch Dritte.

So bestimmen Sie den Pflegegrad

Im neuen Pflegegesetz sind fünf Pflegegrade festgelegt. Betroffene, die bisher in einer der ehemaligen drei Pflegestufen berücksichtigt wurden, erfahren eine entsprechende Überleitung in einen geeigneten Pflegegrad. Bei den fünf Graden werden Gelder für ambulante Betreuung, Sachleistungen sowie zweckgebundene ambulante Entlastungen gezahlt. Bei der Umwandlung der früheren Pflegestufen in die neuen Pflegegrade wird eine Überleitung ohne finanzielle Nachteile für Betroffene gewährleistet.

Für die Beantragung eines Pflegegrades ist ein Hilfebedarf erforderlich, der für wenigstens sechs Monate bestehen muss. Die Details hierzu sind im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) definiert. Der Antrag auf Zahlung eines Pflegegeldes muss in schriftlicher Form bei der Pflegekasse, die der Krankenkasse des versicherten Menschen zugehörig ist, gestellt werden. Die Höhe des Pflegegeldes hängt davon ab, ob die Leistungen von einem Pflegedienst oder einem Familienmitglied erbracht werden.

Überprüfung der Pflegebedürftigkeit

Der Bedarf an individueller Pflege wird durch das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt. Das Instrument sorgt durch sechs verschiedene Module für eine möglichst präzise Erfassung der Pflegebedürftigkeit. Die Module umfassen die Bereiche Mobilität, Fähigkeiten auf kognitiver und kommunikativer Ebene, pathologisches Verhalten und psychische Problematiken, Selbstversorgung, Umgang mit Therapieanforderungen bei Krankheit sowie Alltagsgestaltung und Sozialkontakte.

Jedes der Module wird unterschiedlich gewichtet. Die Gewichtung basiert auf verschiedenen Ausprägungen, die von selbstständig, überwiegend selbstständig bis hin zu überwiegend unselbstständig und unselbstständig reichen. Auf dieser Basis werden den Gewichtungen konkrete Punkte zugeordnet, die in die Berechnung einfließen. Die finale Feststellung des tatsächlichen Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bei einem Hausbesuch vorgenommen.

Kostenrechner zur Berechnung des Pflegegeldes

Um einschätzen zu können, ob in einem individuellen Fall Pflegegeld beantragt werden kann, ist der Pflegegradrechner sinnvoll. Er kann exakt berechnen, in welcher Höhe im Einzelfall ein Anspruch auf Leistungen besteht. Der Rechner gilt hierbei als eine gezielte Orientierungshilfe. Er ersetzt nicht den persönlichen Antrag bei den zuständigen Stellen und bietet keine Gewähr, dass der errechnete Betrag auch tatsächlich künftig ausbezahlt wird.

Je präziser die unverbindlichen Angaben getroffen werden, umso realistischer ist die Einschätzung des Rechners. Häufig sind die Grenzen zwischen den Ausprägungen an Selbstständigkeit fließend. Aus diesem Grund berücksichtigt der Rechner die Einstufungsrichtlinien des Bundesgesundheitsministeriums, die bei der Nutzung des Tools hilfreich zur Seite stehen. Bei den getätigten Angaben im Rechner ist die möglichst genaue Darstellung der Selbstständigkeit wesentlich, um den Pflegegrad richtig abbilden zu können.

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Pflegegrad Info

Berechnung des Pflegeldes

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