Lohnt sich PV als Geldanlage - Rentabilität & Amortisation von Photovoltaik
Früher war ja angeblich alles besser und zwar auch im Photovoltaikkontext. Zumindest könnte man das annehmen, wenn man sich die aktuellen Medienberichte anschaut. Da wird von horrenden Amortisationszeiten erzählt, die Photovoltaikanlagen nunmehr aufgrund der steten Reduzierungen bei der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung aufzuweisen hätten.
Fakt ist, dass Photovoltaikanlagen zumindest aus ökologischer Sicht schon immer eine lohnenswerte Form der Stromerzeugung waren. Denn umweltschonender geht es kaum. Allerdings war und ist Ökologie nicht unbedingt der primäre Entscheidungsfaktor, der zu der Errichtung eines Photovoltaiksystems bewegt.
Es sind wahrhaftig die Einspeisevergütungen und die damit einhergehenden Einnahmen, die durch eine solche Photovoltaikanlage erzielbar sind, die in der Regel dem PV Vorhaben zugrunde liegen.
Und genau an diesem Punkt sehen die Photovoltaikkritiker ihre Chance nun gekommen und sprechen dem gesamten Photovoltaikprinzip jegliche Wirtschaftlichkeit ab.
Begründet wird dies mit den Gesetzesänderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz, welche bei der Einspeisevergütung im Laufe der letzten Jahre wirklich nicht zu verachtende Einschnitte induziert haben.
Doch bevor man sich nun gegen das Photovoltaikprinzip ausspricht, sollte man nicht vergessen, sich mit den Begründungen der Gesetzesänderungen in Bezug auf die Einspeisevergütung zu befassen. Denn diese stützen sich darauf, dass die Anschaffungskosten für PV Systeme im Laufe der letzten Jahre drastisch gesunken sind, so dass ohne Kürzung der Einspeisevergütung ein deutliches Ungleichgewicht zu Gunsten der Einnahmen entsteht. Und die Realität spricht diesbezüglich eine deutliche Sprache. Tatsächlich zahlt man heute für eine Photovoltaikanlage deutlich weniger als z.B. 2012, was die entsprechenden EEG Einsparungen rechtfertigt.
So bleibt die Frage, ob Diskussionen über die heutige Unwirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage sich wirklich auf Tatsachen stützen oder ob es sich dabei um nichts anderes als mediale Schwarzmalerei handelt. Ein Vergleich der PV Amortisationszeiten aus den Jahren 2012 und 2021 kann diesbezüglich Aufschluss geben.
PV Amortisationsvergleich bei Eigenfinanzierung
Betrachtet man sich die Ausgaben, die für eine Photovoltaikanlage im Jahr 2012 angefallen sind mit den Auslagen, die es heute für ein identisches PV System zu entrichten gilt, so stellt man einen wahren Preissturz fest.
Gleiches kann man allerdings auch von der Einspeisevergütung behaupten, so dass sich ein Amortisationszeitenvergleich für in diesen beiden Jahren errichtete PV Systeme quasi aufdrängt.
Deshalb soll genau ein solcher hier für PV Anlagen verschiedener Ausrichtungen angestellt werden. Dabei wird als Grundlage ein Photovoltaiksystem herangezogen, welches gänzlich aus Eigenmitteln finanziert wurde.
Als PV Standort dient in den nachfolgenden Beispielen der bayrische Raum und dabei jeweils die Photovoltaikerträge unter optimalen Bedingungen, also einer 30 Grad geneigten Dachfläche mit Südausrichtung ohne Verschattung.
Amortisationszeiten für 5 kWp Photovoltaikanlagen
Grundlage des hier aufgeführten Amortisationsvergleichs bildet in beiden Fällen eine Photovoltaikanlage mit 5 kWp Leistungsspitze unter oben genannten Bedingungen.
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Posten |
PV System 2012 |
PV System 2021 |
Ausgaben |
Anschaffung Solarmodule |
1,07 € / Wp = 5.350 € |
0,55 € / Wp = 2.750 € |
Montagekosten |
150 € / kWp = 750 € |
130 € / kWp = 650 € |
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Sonstige Auslagen |
ca. 3.300 € |
ca. 1.000 € |
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Gesamtsumme Anschaffung |
ca. 9.400 € |
ca. 4.400 € |
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Einnahmen |
Eingespeiste Strommenge |
ca. 5.000 kWh |
ca. 5.000 kWh |
Geltende Einspeisevergütung |
ab 01.04.12: 19,50 Cent / kWh |
ab 31.12.18: 7,69 Cent / kWh |
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Einspeisevergütung pro Jahr |
975 € |
385 € |
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Laufende Betriebskosten (= 2 % der Investitions-summe) |
188 € |
2.000 € je kWp Leistung des Speichers |
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Summe Einnahmen pro Jahr |
787 € |
468,40 € |
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Amortisation |
Amortisationszeit (= Ausgaben / Einnahmen) |
ca. 12 Jahre |
ca. 16 Jahre |
Amortisationszeit für 60 kWp Photovoltaikanlagen
Nachfolgende Beispieltabelle vergleicht die PV Amortisation einer Anlage mit 60 kWp Leistung in der Spitze in den Jahren 2012 und 2021
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Posten |
PV System 2012 |
PV System 2021 |
Ausgaben |
Anschaffung Solarmodule |
1,07 € / Wp = 64.200 € |
1,13 € / Wp = 67.800 € |
Montagekosten |
150 € / kWp = 9.000 € |
141 € / kWp = 8.460 € |
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Sonstige Auslagen |
ca. 6.000 € |
ca. 5.000 € |
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Gesamtsumme Anschaffung |
ca. 79.200 € |
ca. 81.260 € |
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Einnahmen |
Eingespeiste Strommenge |
ca. 60.000 kWh |
ca. 60.000 kWh |
Geltende Einspeisevergütung |
ab 01.04.12: 16,50 Cent / kWh |
ab 01.12.15: 10,71 Cent / kWh |
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Einspeisevergütung pro Jahr |
9.900 € |
6.426 € |
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Laufende Betriebskosten (= 2 % der Investitions-summe) |
1.584 € |
1.625,20 € |
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Summe Einnahmen pro Jahr |
8.316 € |
4.800,80 € |
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Amortisation |
Amortisationszeit (= Ausgaben / Einnahmen) |
ca. 9,5 Jahre |
ca. 17 Jahre |
PV-Anlagen, die mehr als 500 kWp Leistung aufweisen, erhalten bereits seit August 2014 keine Einspeisevergütung mehr. Ab dem 01.01.2016 galt dies auch für Anlagen mit einer Nennleistung über 100 kWp.
Resümee des PV Amortisationsvergleiches
Aus den Vergleichen der Amortisationszeiten wird deutlich, dass sich heute angeschaffte PV-Anlagen deutlich langsamer amortisieren als noch vor einigen Jahren. Daher sollten Anlagenbetreiber weniger auf die Einspeisevergütung setzen, sondern verstärkt auf den Eigenverbrauch.
Dank zunehmend günstigerer Energiespeicher lohnt sich das für viele Anlagenbetreiber, zumal die Energiespeicher attraktive Förderungen erhalten können.
Energiespeicher – Förderung für Speichersysteme
Wem die Förderung und die Amortisationszeiten für reine Photovoltaikanlagen heute nicht mehr ausreichen, der sollte sich mit dem Thema Energiespeicher näher befassen. Doch dazu muss erst einmal klar sind, was Energiespeicher können, wozu sie dienen und warum sie eine Förderung verdienen.
Energiespeicher speichern den mit der PV-Anlage erzeugten Strom
Die Energiespeicher oder auch Erneuerbare-Energien-Speicher ermöglichen es, überschüssigen Strom, der mit der Photovoltaikanlage erzeugt wurde, zu speichern. Dieser muss damit nicht zwingend ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden, zumal es dort kaum noch lohnenswerte Einspeisevergütungen gibt, sondern kann gespeichert und dann genutzt werden, wenn er benötigt wird.
Damit besteht für Photovoltaikanlagen-Betreiber die Möglichkeit, den erzeugten Strom tatsächlich selbst zu nutzen, diesen weiter zu verkaufen, und sich unabhängiger von Stromanbietern und den stetig weiter steigenden Strompreisen zu machen.
Wann lohnt sich der Photovoltaik Energiespeicher?
Um die Entscheidung für oder gegen den Energiespeicher zu treffen, muss die eigene PV-Anlage näher betrachtet werden. Wird diese bereits seit mehreren Jahren betrieben, so liegt die Einspeisevergütung noch recht hoch. Dann lohnt es sich kaum, den Strom selbst zu verbrauchen, da er vom Anbieter günstiger gekauft werden kann, als er an diesen verkauft wird.
Wie sieht es aus, wenn die Anlage zwischen 2009 und 2012 in Betrieb genommen wurde? Hier gab es die so genannte Eigenverbrauchsvergütung, das heißt, dass Anlagenbetreiber für selbst genutzten Strom zusätzliches Geld erhalten. Die Eigenverbrauchsvergütung staffelte sich dabei.
Bei weniger als 30 Prozent selbst verbrauchtem Solarstrom gab es eine geringere, bei mehr als 30 Prozent eine höhere Vergütung. In diesem Fall warder Energiespeicher für Solarstrom ratsam, da die Eigenverbrauchsvergütung gesteigert werden konnte, indem mehr Strom selbst verbraucht wurde, wenn auch zu anderen Zeiten als der Erzeugung selbigens.
PV Anlagen Förderungen 2021
PV-Anlagen, die noch sehr neu sind, erhalten 2021 eine sehr geringe Einspeisevergütung, die bei 7,69 Cent je Kilowattstunde liegt. Dies betrifft alle Anlagen mit weniger als 40kWp Leistung, die seit April 2012 in Betrieb genommen wurden. In diesem Fall ist es sinnvoll, den erzeugten Solarstrom zu speichern und zu verbrauchen, weil der zugekaufte Strom vom Anbieter mit durchschnittlich deutlich teurer ist.
PV Anlagen Förderungen 2022
Im April 2022 liegt die Einspeisevergütung bei 6,53 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit weniger als 10 kWp.
Für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp liegt die Einspeisevergütung aktuell bei 6,34 Cent pro kWh.
Für Anlagen größer als 40 kWp erhalten Sie 4,96 Cent pro kWh.
Photovoltaikanlage mit Stromspeicher anschaffen
Wer bisher noch keine PV-Anlage betreibt, sich aber Gedanken über die Anschaffung macht, der kann rein aus finanziellen Gesichtspunkten dagegen kaum auf den Energiespeicher verzichten. Die Einspeisevergütung ist massiv gesunken. Es ergeben sich nur noch folgende Einspeisevergütungen pro Kilowattstunde:
PV-Anlage |
Leistung in kWp |
Einspeisevergütung in Cent/kWh |
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Dachanlage auf Wohngebäuden |
Bis 10 |
7,69 |
Über 10 bis 40 |
7,69 |
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Über 40 bis 500 |
5,86 |
|
Dachanlage auf Nichtwohngebäuden und Freiflächenanlagen |
Bis 500 |
5,86 |
Geht man nun vom Strompreis von 32 Cent/kWh aus, so ergibt sich eine deutliche Differenz zwischen Einspeisevergütung (sehr niedrig) und zugekauftem Strom (sehr teuer). In diesem Fall ist ein Solarstromspeicher mehr als sinnvoll.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert ggf. die Neuinstallation stationärer Batteriespeichersysteme in Verbindung mit PV-Anlagen. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
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Zins"günstiger" Kredit der KfW
Ab 1,03 Prozent effektiver Jahreszins, Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre. -
Tilgungszuschuss des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi):
Ebenfalls gefördert wird die Nachrüstung des stationären Energiespeichers, wenn die PV-Anlage nach dem 31.12.2015 in Betrieb genommen wurde. Damit der erhöhte Fördersatz zum Tragen kommt, müssen mindestens sechs Monate zwischen Inbetriebnahme der PV-Anlage und des Energiespeichers liegen. Nicht gefördert werden können dagegen gebrauchte Energiespeicher, die in Betrieb genommen werden.
Zudem darf die Leistung der PV-Anlage 30 kWp nicht überschreiten. Für eine PV-Anlage kann jeweils nur ein Energiespeicher gefördert werden und er muss mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren betrieben werden. Der Tilgungszuschuss wird ausschließlich für den Energiespeicher gewährt, der Kredit der KfW kann dagegen auch die PV-Anlage mit umfassen. -
Wer wird gefördert?
Das Programm 275 der KfW fördert sowohl Privatpersonen, wie auch Freiberufler, Landwirte, Unternehmen und sogar gemeinnützige Antragsteller.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/ -
Wie sieht die Photovoltaik Förderung genau aus?
Die Förderung für PV Energiespeicher der KfW sieht wie folgt aus:
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100 Prozent der Investitionskosten können als Kredit gewährt werden (Nettopreise, keine Mehrwertsteuer)
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Kreditauszahlung erfolgt zu 100 Prozent
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Kreditsumme kann in Teilbeträgen oder einer Summe abgerufen werden
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Förderung bei neuen PV-Batteriesystem von maximal 2.000 EUR/kWp
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Förderung bei Photovoltaikanlagen mit Nachrüstung eines Energiespeichers bis zu maximal 2.200 EUR/kWp
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Das Förderprogramm ist mit anderen Förderungen kombinierbar, allerdings dürfen diese nicht von der KfW stammen
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