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GOÄ Rechner Ärzte

Rechner Privat-Arztabrechnung nach GOÄ

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B I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
B IV. Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche
B VI. Berichte, Briefe
B II. Zuschläge zu Beratungen und Untersuchung
B V. Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern
B VII. Todesfeststellung
B III. Spezielle Beratungen und Untersuchungen
C I. Anlegen von Verbänden
C III. Punktionen
C IV. Kontrastmitteleinbringungen
C II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltration
C VII. Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
C V. Impfungen und Testungen
C VI. Sonographische Leistungen
C VIII. Zuschläge zu ambulanten Operation
D. Anästhesieleistungen
E I. Inhalationen
E III. Massagen
E II. Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
E IV. Hydrotherapie und Packungen
E VI. Elektrotherapie
E VII. Lichttherapie
E V. Wärmebehandlung
F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
H. Geburtshilfe und Gynäkologie
I. Augenheilkunde
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
K. Urologie
L I. Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
L VI. Frakturbehandlung
L XV. Hernienchirurgie
L II. Extremitätenchirurgie
L V. Knochenchirurgie
L VII. Chirurgie der Körperoberfläche
L VIII. Neurochirurgie
L X. Halschirurgie
L XI. Gefäßchirurgie
L XIII. Herzchirurgie
L XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie
L III. Gelenkchirurgie
M II. Basislabor
M II. 2. Basislabor: Elektrolyte, Wasserhaushalt
M II. 3. Basislabor: Kohlehydrat- und Lipidstoff
M II. 4. Basislabor: Proteine, Elektrophoresev
M II. 5. Basislabor: Substrate, Metabolite
M II. 6. Basislabor: Gerinnungssystem
M II. 7. Basislabor: Funktionsteste
M II. 8. Basislabor: Spurenelemente
M III. 1. Ausscheidungen (Urin, Stuhl)
M III. 11. Nukleinsäuren und ihre Metabolite
M III. 2. Sekrete, Liquor, Konkremente
M III. 5. Kohlehydrat- und Lipidstoffwechsel
M III. 8. Antikörper gegen körpereigene Antigene
M III. Untersuchungen von körpereigenen oder k
M IV. 1. a. Untersuchungen im Nativmaterial
M IV. 1. b. Züchtung/Gewebekultur
M IV. 1. c. Identifizierung/Typisierung
M IV. 1. d. Toxinnachweis
M IV. 1. e. Keimzahl, Hemmstoffe
M IV. 1. f. Empfindlichkeitstestung
M IV. 2. b. Züchtung
M IV. 2. c. Identifizierung, Charakterisierung
M IV. 3. a. Untersuchungen im Nativmaterial
M IV. 3. b. Züchtung
M IV. 3. c. Identifizierung/Charakterisierung
M IV. 3. d. Empfindlichkeitstestung
M IV. 4. a. Untersuchungen im Nativmaterial
M IV. 4. b. Züchtung
M IV. 4. c. Identifizierung
M IV. 4. d. Xenodiagnostische Untersuchungen
M IV. 5. Untersuchungen zur molekularbiologischen
M III. 20. Antikörper gegen Virusantigene
M III. 22. Antikörper gegen Parasitenantigene
M III. 3. Körperzellen und deren Bestandteile
M III. 10. Tumormarker
M III. 12. Gerinnungs-, Fibrinolyse-, Kompleme
M III. 14. Hormone und ihre Metabolite, biogene
M III. 15. Funktionsteste
M III. 16. Porphyrine und ihre Vorläufer
M III. 17. Spurenelemente, Vitamine
M III. 18. Arzneimittelkonzentrationen, exogene
M III. 19. Antikörper gegen Bakterienantigene
M III. 21. Antikörper gegen Pilzantigene
M III. 4. Elektrolyte, Wasserhaushalt
M III. 6. Proteine, Aminosäuren, Elektrophores
M III. 7. Substrate, Metabolite, Enzyme
M III. 9. Antikörper gegen körperfremde Antigene
M IV. 2. a. Untersuchungen im Nativmaterial
N I. Histologie
N II. Zytologie
N III. Zytogenetik
O I. 7. Computertomographie
O I. 3. Bauch- und Verdauungsorgane
O I. 1. Skelett
O I. 2. Hals- und Brustorgane
O I. 4. Spezialuntersuchungen
O I. 5. Angiographie
O I. 6. Interventionelle Maßnahmen
O II. 1. c. Lunge
O II. 1. f. Tumorszintigraphie
O II. 1. a. Schilddrüse
O II. 1. b. Gehirn
O II. 1. d. Herz
O II. 1. e. Knochen- und Knochenmarkszintigraphie
O II. 1. g. Nieren
O II. 1. h. Endokrine Organe
O II. 1. i. Gastrointestinaltrakt
O II. 1. j. Hämatologie, Angiologie
O II. 1. k. Resorptions- und Exkretionsteste
O II. 1. l. Sonstige
O II. 1. m. Mineralgehalt
O II. 1. n. Ergänzungsleistungen
O II. 1. o. Emissions-Computer-Tomographie
O II. 2. Therapeutische Leistungen
O III. Magnetresonanztomographie
O IV. 4. Brachytherapie mit umschlossenen Rad
O IV. 1. Strahlenbehandlung dermatologischer E
O IV. 2. Orthovolt- oder Hochvoltstrahlenbehandlung
O IV. 3. Hochvoltstrahlenbehandlung bösar
O IV. 5. Besonders aufwendige Bestrahlungstechnik
P. Sektionsleistungen


  • - Bedeutung und Anwendungsbereiche der Gebührenordnung für Ärzte einmal kurz erklärt
  • - Welche Leistungsbereiche die GOÄ unterm Strich regelt
  • - Die Historie der heutigen GOÄ
  • - Zulässigkeit selbst kalkulierter Honorare durch Ärzte in Deutschland
  • - Was es mit dem Zielleistungsprinzip auf sich hat
  • - Mit dem praktischen GOÄ-Rechner immer auf der richtigen Seite
  • - So nutzen Sie den vorteilhaften GOÄ-Rechner für Ihre privatärztlichen Abrechnungen

  • Bedeutung und Anwendungsbereiche der Gebührenordnung für Ärzte einmal kurz erklärt

    Die Gebührenordnung für Ärzte (oder kurz: GOÄ) regelt die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen. Diese schließen sämtliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.

    Anhand eines Kataloges aufgelistet, finden sich dort die Bewertungen ärztlicher Leistungen – und zwar deren tarifliche, thematische und punktemäßige Bewertung. Entsprechend dient die GOÄ als Leistungskatalog für Ärzte, die ihre Leistungen privatärztlich abrechnen wollen.

    Welche Leistungsbereiche die GOÄ unterm Strich regelt

    Neben eigentlichen Untersuchungsleistungen sowie Beratungsleistungen umfasst die GOÄ vor allem heilungsbezogene Leistungen sowie nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, die unter anderem das Anlegen von Druckverbänden sowie Blutentnahmen umfassen.

    Weiterhin sind auch gebietsbezogene Leistungen im GOÄ-Katalog aufgeführt – diese beziehen sich auf chirurgische Behandlungen sowie Laboruntersuchungen.

    Die Historie der heutigen GOÄ

    Als Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen, existiert die GOÄ in ihrer ursprünglichen Fassung bereits seit dem 18. März 1965. Seit der ursprünglichen Fassung im Jahre 1965 gab es zudem diverse Neuverfassungen und Änderungen. Die letzte Änderung wurde vom Bundesrat entsprechend am 21. Oktober 2019 verabschiedet - diese trat am 1. Januar 2020 vollends in Kraft.

    Als Nachfolger des historischen Vorgängers, der Preußischen Gebührenverordnung für approbierte Ärzte, dient die heutige GOÄ demnach als preisliches Vorgabedokument, anhand derer nur die einheitlich vorgegebenen Preise für privatärztliche Behandlungen weitergegeben werden können.

    Zulässigkeit selbst kalkulierter Honorare durch Ärzte in Deutschland

    Laut GOÄ dürfen approbierte Ärzte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine selbst kalkulierten Honorare für privatärztliche Leistungen von Patienten oder Dritten verlangen. Das ärztliche Berufsrecht konkretisiert die Bindung an die bundesverfassungsgerichtliche GOÄ.

    Einschränkungen bei der Preisbestimmung durch Ärzte sind nur dann gegeben, insofern dadurch ein Ausgleich berechtigter Interessen der Leistungserbringer beigeführt werden kann. Neben der GOÄ gibt es noch weiterer Gebührenordnungen für weitere, freie Berufe wie zum Beispiel Architekten oder Rechtsanwälte.

    Was es mit dem Zielleistungsprinzip auf sich hat

    Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus der GOÄ, der die Vermeidung von doppelt zu erhebenden Gebühren zum Zweck hat. Die im GOÄ-Katalog enthaltenen Leistungen sind allesamt als Einzelpositionen erfasst. Eine privatärztliche Behandlungsrechnung setzt sich im Regelfall aus mehrerer dieser Einzelpositionen und damit Behandlungsleistungen zusammen.

    Schwierigkeiten entstehen hierbei nur dann, wenn sich einzelne Behandlungspunkte miteinander überschneiden - ein approbierter Arzt, der chirurgische Leistungen abrechnet, darf beispielsweise nicht gleichzeitig das Stillen von Blutungen abrechnen. In diesen Fällen kann nur die vordergründige Leistung gemäß GOÄ abgerechnet werden. Gleiches gilt, wenn die Leistungsumfänge einer bereits abgerechneten Leistung auch der einer anderen Leistung entsprechen - oder im großen Umfang.

    Auch dann ist die Aufsummierung verschiedener Einzelleistungen durch das Zielleistungsprinzip eingeschränkt.

    Mit dem praktischen GOÄ-Rechner immer auf der richtigen Seite

    Um durchgeführte Leistungen nach geltendem GOÄ-Gebührenkatalog abzurechnen, empfiehlt sich die Verwendung des praktischen Online-Rechner-Tools des GOÄ-Rechners für Privat-Arztabrechnungen. Mit der kostenlosen Arbeitshilfe können Sie die einzelnen Behandlungsleistungen nach Kategorien aufrufen und deren tarifliche und punktemäßige Gestaltung gemäß GOÄ in Erfahrung bringen. Das erspart im Grunde genommen viel Zeit und potenzielle Fehlerquellen bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen.

    Das Tool ordnet die einzelnen Behandlungsleistungen anhand einer Kennziffer sowie einer thematischen Nummerierung. Weiterhin ist für jede Behandlungsposition auch eine detaillierte Beschreibung hinterlegt sowie eine Kurzinfo zur Vereinbarkeit mit dem Zielleistungsprinzip.

    So nutzen Sie den vorteilhaften GOÄ-Rechner für Ihre privatärztlichen Abrechnungen

    Nutzen Sie den GOÄ-Rechner zunächst, um die entsprechende Leistung aus der GOÄ Datenbank herauszusuchen. Hierfür geben Sie im Feld „Leistung“, welches Sie im Bereich „Suche in GOÄ Datenbank nach Tarifdaten und Kosten“ finden, die jeweilige Behandlungsleistung ein (zum Beispiel „Hausbesuch“).

    Klicken Sie dann auf „Suchen“, um die entsprechende Leistung aus der GOÄ Datenbank zu filtern. Im Bereich „Ergebnis“ finden Sie dann eine detaillierte Auflistung zur gefilterten Behandlungsleistung. Zum Thema finden Sie die hinterlegte Kennziffer gemäß GOÄ sowie eine thematische Beschreibung. Die Behandlungsbeschreibung listet darüber hinaus den Leistungsinhalt der abgerufenen Behandlungsleistung auf.

    Weiterhin finden Sie die zur Behandlung dazugehörige Punktezahl, mit der sich der gesuchte Gebührensatz berechnen lässt. Sie erhalten vom Online-Rechner im Folgenden einen Standardtarif sowie einen erhöhten Tarif zur jeweiligen Behandlungsleistung präsentiert und erfahren im Infobereich zudem nützliche Informationen zur Abrechnungsfähigkeit gemäß Zielleistungsprinzip.


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    Kategorie: Gesundheit, Ärzte, Krankheiten, Arztkosten
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    Dieser Beispiel Rechner dient lediglich als unverbindliche Konfigurator Vorlage, mit der Sie als PREMIUM Kunde einfacher Ihren eigenen Wunschrechner inklusive individuellem Kalkulator Template ohne HTML Wissen selbst programmieren.


    Hinweis: Das Benutzen des Rechners bzw. dessen Ergebnisse im Gesundheitsbereich liegt in der alleinigen Verantwortung des Einzelnen! Sprechen Sie sich vorher immer mit Ihrem Arzt oder Apotheker ab!


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