EU Branntweinsteuer Rechner für Alkohol
Jetzt den praktischen Branntweinsteuerrechner nutzen
Der Branntweinsteuer EU Ratgeber und Rechner stellt ein neues Branntweinsteuerrechner Tool dar, mit dem Sie jetzt ganz unkompliziert den jeweiligen Steuerbetrag beim Kauf von Branntweinen in verschiedenen EU-Ländern berechnen können. Eigens dafür ist das praktische Rechnertool mit folgenden Eingabe- sowie Auswahlfeldern ausgestattet:
- EU-Land (wählen Sie hier die einzelnen EU-Länder aus, in denen die Branntweine gekauft wurden)
- Branntweinsteuer pro 0,7l & 15% Alkohol
- Anzahl Flaschen (geben Sie hier die gekaufte Flaschenmenge ein)
- Inhalt je Flasche (l) (geben Sie hier den Inhalt je Flasche in Litern an)
- Alkoholgehalt (geben Sie hier in den Alkoholgehalt in Prozent an)
- Branntweinsteuer pro Liter puren Alkohols (hier berechnet das Tool die zu zahlende Branntweinsteuer pro Liter puren Alkohols)
- Branntweinsteuer pro Flasche (hier berechnet das Tool die zu zahlende Branntweinsteuer je gekaufte Flasche)
- Branntweinsteuer Gesamtmenge (hier berechnet das Tool die Branntweinsteuer auf die von Ihnen gekaufte Gesamtmenge)
Der kostenlose und vorteilhafte Online-Rechner zur Berechnung der Branntweinsteuern eignet sich also beispielsweise hervorragend für den Einsatz in der Gastronomie, im Einzelhandel sowie im spezialisierten Getränkehandel.
Interessante Fakten zur Branntweinsteuer in der EU
Die Branntweinsteuer selbst galt bis zum 31. Dezember 2017 als Verbrauchssteuer für Branntweine und wurde am 1. Januar 2018 in Alkoholsteuer für Spirituosen unbenannt. Es handelt sich dabei um eine europäisch harmonisierte Steuer, die also innerhalb der gesamten Europäischen Union zum Einsatz kommt. Die rechtliche Grundlage für die ehemalige Branntweinsteuer bildete das §130 Branntweinmonopolgesetz (oder kurz: BrantwMonG). Die neue Alkoholsteuer für Spirituosen gilt aber nicht für sämtliche Spirituosen. Folgende Spirituosen fallen zum Beispiel unter die Anwendung der ehemaligen Branntweinsteuer:
- Weinbrand
- Cognac
- Wodka
- Whisky
- Rum
- Brandy
- Armagnac
- Kornbranntweine
- Wacholderbranntweine
- Obstbranntweine
So wird die Branntweinsteuer berechnet
Der aktuelle Regelsteuersatz pro Liter reinem Alkohol beziffert sich auf 13,03 Euro. Dieser Regelsatz kommt beispielsweise auch bei Branntweinen zum Einsatz. Anbei ein paar Beispielrechnungen, wie viel Branntweinsteuer auf die entsprechenden Spirituosen zu zahlen wären:
Spirituosenart | Alkoholgehalt in [%] | Volumen je Flasche in [l] | Branntweinsteuer in [€] |
Branntwein | 37,50 | 0,50 | 2,44 |
Wodka | 40,00 | 0,70 | 3,65 |
Whisky | 45,00 | 0,70 | 4,10 |
Übersee-Rum | 54,00 | 0,50 | 3,52 |
Für die Berechnung müssen Sie zunächst den Flascheninhalt in Litern zurate ziehen und diesen dann mit dem Alkoholgehalt in Prozent multiplizieren. Anschließend multiplizieren Sie das Zwischenergebnis mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 13,03 Euro pro Liter.
Abweichende Regelsteuersätze je nach EU-Land
Der in der Bundesrepublik Deutschland geltende Regelsteuersatz in Höhe von 13,03 Euro ist nicht in allen EU-Ländern gültig. Große Abweichungen gibt es vor allem in folgenden Ländern:
- Branntweinsteuer Island (umgerechnet 94,08 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Finnland (48,80 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Griechenland (24,50 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Dänemark (umgerechnet 20,09 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Niederlande (16,86 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Polen (umgerechnet 14,33 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Zypern (9,57 Euro pro Liter)
- Branntweinsteuer Bulgarien (umgerechnet 5,50 Euro pro Liter)
Die Höhe der Alkoholsteuer wird oft in Hektoliter [hl] angegeben (was mengenmäßig 100 Liter entspricht). In Deutschland beläuft sich der Regelsteuersatz beispielsweise auf 1.303,00 Euro je Hektoliter reinem Alkohol.
Auch die Temperatur des Alkohols spielt dabei eine wichtige Rolle, da dieser bei abweichenden Temperaturen ansonsten sein Volumen verändert. Als Maßtemperatur für die geltenden Regelsteuersätze gilt daher 1 Liter Alkohol bei 20 Grad Celsius.
Zusätzlich anfallende Mehrwertsteuer beachten
Steuerlich gilt es nebst der geltenden Alkoholsteuer auch noch die inländisch geltende Mehrwertsteuer zu beachten. Diese beläuft sich bei Getränken jeglicher Art auf 19,00 Prozent. Verkaufen Sie Ihren Kunden also beispielsweise ein alkoholisches Getränk, mit 0,20 Liter Menge und 40-prozentigem Alkoholgehalt (Wodka), so berechnen sich die Steueranteile folgendermaßen:
(Getränkevolumen (0,20 Liter) x Alkoholgehalt (40 Prozent) x Regelsteuersatz pro Liter (13,03 Euro) + Verkaufspreis (beispielsweise 5,00 Euro)) x Mehrwertsteuersatz (19,00 Prozent) = 7,19 Euro Endkundenpreis
davon Alkoholsteuer = 1,04 Euro
davon Mehrwertsteuer = 1,15 Euro
Was es sonst noch zu beachten gilt
Die Branntweinsteuer (oder auch Alkoholsteuer) unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Zollverwaltung. EU-weit fallen pro Jahr circa 2 Milliarden Euro an Alkoholsteuern an, was im Vergleich zu anderen Verbrauchssteuern ein eher geringes Volumen darstellt. Insgesamt umfasst die Alkoholsteuer drei Steuersätze (von denen aber nur der Regelsteuersatz von großer Relevanz ist):
- der Regelsteuersatz
- der Steuersatz für Abfindungsbrauereien
- der Steuersatz für Verschlussbrennereien
Steuerermäßigungen, beziehungsweise Befreiungen von der Alkoholsteuer gelten bei der Herstellung von Medikamenten, Lebensmitteln sowie Essig. Hierfür muss der Alkohol jedoch vorher denaturiert (also vollständig vergällt) werden. Ebenfalls lassen sich alkoholische Getränke steuerfrei zwischen verschiedenen Zollbereichen (beispielsweise im Duty-Free-Shop) einkaufen.
So funktioniert der Branntweinsteuerrechner
Wählen Sie hierfür zunächst das entsprechende EU-Land aus. Tragen Sie dann die Flaschenanzahl sowie die Menge je Flaschen in Litern in den Branntweinsteuern-Rechner ein.
Fügen Sie dann noch den Alkoholgehalt in Prozent ein.
Klicken Sie anschließend auf BERECHNEN und lassen Sie das praktische Rechnertool in Sekundenschnelle die Branntweinsteuer pro puren Liter Alkohol sowie die Branntweinsteuer je Flasche und auch die Gesamtmenge an Steuern in Euro berechnen.
Nutzen Sie aber gern auch unsere weiteren, vorteilhaften Rechner-Tools wie beispielsweise unseren Schaumwein-, Bier- und Weinsteuerrechner.
Für weitere Fragen zum Rechnertool freuen wir uns schon über Ihre Kontaktaufnahme!
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