KfW Tilgungszuschuss PV-Speicher
Gerade im Bereich PV ist es etwas müßig, sich alle Möglichkeiten der Förderung und des Sparens durchzuarbeiten. Es lohnt sich aber dennoch, denn viele Sachen helfen dabei, bares Geld zu sparen oder sogar ein Zusatzeinkommen sicher zu stellen. Darum ist es immer empfehlenswert, sich einmal durch die vielfältigen Möglichkeiten zu „kämpfen“. Hier finden Sie einen groben Überblick über die Fördermöglichkeiten im Bereich Photovoltaik. Dazu gehören:
- die Einspeisevergütung
- ggf Förderung durch die Programme der Bundesländer
- KfW-Förderprogramm
- Programme von Banken
- Steuerersparnis durch Abschreibung
Die Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist die Summe an Geld, die Sie pro erzeugte Kilowattstunde bekommen, die Sie einspeisen. Diese Einspeisevergütung ist unterschiedlich hoch und hängt von der Größe der PV-Anlage und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Ab diesem Zeitpunkt bleibt die Einspeisevergütung dann 20 Jahre gleich. Auch die Gesetzeslage ändert sich immer wieder, so dass es ratsam ist, hin und wieder nachzulesen, was neu ist. Bei diversen Anlagen muss man aber noch wissen, dass es ab 2016 wieder Änderungen geben kann. Für neue PV-Anlagen ab einer Größe von 100 kWp gilt dann die Pflicht zur Selbstvermarktung des erzeugten Stromes.
Das KfW-Förderprogramm Erneuerbare Energien
Die KfW-Bank fördert erneuerbare Energien mit zinsgünstigen Darlehen sowie ggf. einem Tilgungszuschuss bei Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher. Die maximale Laufzeit der Kredite beträgt 10 Jahre und finanziert werden dabei bis zu 100 % der Kosten der Anschaffung. Außerdem ist eine tilgungsfreie Anfangszeit möglich von bis zu zwei Jahren. Ganz wichtig ist aber hierbei die Antragstellung vor Beginn der Investition, und zwar bei der Hausbank. Von einer Förderung durch die KfW-Bank ausgeschlossen sind gebrauchte Anlagen, solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung und Wärmepumpen und solarthermische Anlagen.
Steuerersparnis durch Abschreibung
Photovoltaikanlagen werden vielseitig gefördert. Aber nicht nur diese direkte Förderung, sondern auch steuerliche Begünstigungen sind möglich. Wer ein Gewerbe anmeldet, um die PV-Anlage zu betreiben, kann nämlich die Anschaffungskosten und die laufenden Betriebskosten abschreiben über den Zeitraum der Nutzungsdauer der Anlage. Dadurch reduziert sich die Steuerpflicht, was ein nicht zu vernachlässigender Umstand ist. Anzuraten ist in jedem Fall eine gründliche Prüfung durch einen Steuerberater.
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